Der Deutsche Presserat hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die ethischen Grundsätze des vom Deutschen Presserat geschaffenen Pressekodex auch für die Veröffentlichung und Verbreitung von redaktionellen Beiträgen auf Social-Media-Plattformen gelten sollen.
Der vom Trägerverein des Deutschen Presserats e.V. geschaffene Pressekodex legt die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens fest. Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik der Journalisten sichergestellt.
Die aufgeworfene Frage, ob diese Verhaltensregeln auch für die Veröffentlichung und Verbreitung von redaktionellen Beiträgen in sozialen Netzwerken im Internet gelten sollen, wurde vom Deutschen Presserat eindeutig bejaht. Dies teilt der Presserat mit Presseerklärung vom 10.09.2014 mit.
Es entspreche längst der gängigen Praxis, dass redaktionelle Inhalte über Social-Media-Plattformen durch Verlinkung oder die direkte Veröffentlichung der Presse in den sozialen Netzwerken verbreitet würden. Dies sei für die journalistischen Medien heute lediglich ein zusätzlicher Verbreitungsweg für ihre publizistischen Produkte. Daher müsse die Geltung der ethischen Prinzipien des Pressekodex auch auf die Darstellung redaktioneller Auftritte in den sozialen Netzwerken erstreckt werden.
Fazit
Nachdem der Presserat bereits seit dem Jahre 2009 auch für Beschwerden im Hinblick auf Online-Veröffentlichungen von Verlagen zuständig ist, ist die Entscheidung konsequent. Es kann keinen Unterschied machen auf welchem Medium eine journalistische Veröffentlichung verbreitet wird. An die vom Presserat geschaffenen ethischen Grundsätze hat sich die Presse dann auch bei Social-Media-Veröffentlichungen zu halten.
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