LG Frankfurt a. Main:

1.000,- EUR Schmerzensgeld für Nacktbilder per WhatsApp

Welche Folgen hat es, wenn man Nacktbilder oder sexuelle Aufnahmen seiner Mitschüler per SMS oder WhatsApp versendet? Welche Ansprüche haben Betroffene von Sexting (also die Versendung eindeutiger Inhalte per SMS, WhatsApp oder ähnlichen Diensten)? Das Landgericht Frankfurt a. Main hat in einem Fall nun Schmerzensgeld zugesprochen.

Low Section Of Intimate Couple Under BlanketEine 1994 geborene Schülerin fotografierte sich und ihren Freund in höchst intimen Situationen und speicherte diese Bilder auf ihrem IPhone. Als sie bei einer zwei Jahre jüngeren Mitschülerin zu Besuch war, lud die Schülerin ihr IPhone über den Laptop der Mitschülerin. Während des Ladevorgangs gelangten die Bilder auf den Laptop der Mitschülerin. Die Mitschülerin leitete die Bilder an Dritte weiter.

Die Schülerin ließ ihre Mitschülerin daraufhin abmahnen und zeigte sie bei der Staatsanwaltschaft an. Nachdem die Mitschülerin im Prozess Unterlassungsansprüche anerkannte, stritten sich die Parteien noch um Schmerzensgeld, welches die Schülerin für die Versendung der intimen Fotos verlangte. Außergerichtlich verlangte die betroffene Schülerin noch mindestens EUR 5.000,- Schmerzensgeld.

Entscheidung des Gerichts

Das LG Frankfurt a. Main (Urteil vom 20.05.2014 – Az. 2-03 O 189/13) verurteilte die Mitschülerin zu einem Schmerzensgeld in Höhe von EUR 1.000,-.

Da die Schülerin auf den intimen Fotos zu erkennen sei, handele es sich bei der Verbreitung durch die Mitschülerin um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Schülerin. Nicht jede Persönlichkeitsrechtsverletzung löse jedoch Ansprüche auf Schmerzensgeld aus. Da im vorliegenden Fall aber Bilder verbreitet wurden, auf denen sexuellen Handlungen der minderjährigen Schülerin zu sehen sind,  liege eine so schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, dass der betroffenen Schülerin ein Schmerzensgeld zustehe.

Da die Schülerin die Bilder aber selbst aufgenommen hatte, die Mitschülerin an die Bilder eher zufällig durch den Ladevorgang gelangt war und die Mitschülerin den Vorfall bedauert und bereits ein Strafverfahren eingeleitet gewesen worden sei, sei ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 1.000,- ausreichend.

Fazit

Jugendlicher Leichtsinn im Umgang mit Intimfotos und deren Weitergabe in Sozialen Netzwerken, per WhatsApp oder SMS kann nicht nur für den Abgebildeten unangenehme Folgen haben, sondern für diejenigen die die Bilder versenden und weiterleiten auch teuer werden und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
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