OLG Düsseldorf:

Präzise Angabe des Hostingorts

Ist es erforderlich, bei Hosting über Server von Konzerngesellschaften in Werbeaussagen anzugeben, welche Gesellschaft genau das Rechenzentrum betreibt? Das OLG Düsseldorf hatte hierüber zu entscheiden.

The Dome with beautifull skyEin Unternehmen, welches Webdesign und Webdevelopment sowie zusätzlich Hosting anbot, hatte damit geworben, dass das Hosting der für Kunden entwickelten Webseiten auf unternehmenseigenen Servern laufe. Tatsächlich aber wurde das Hosting von einer ausländischen Tochtergesellschaft in deren Rechenzentrum erbracht.  Ein Mitbewerber klagte daraufhin wegen irreführender Werbung. Er argumentierte damit, ein Kunde habe sich bewusst für ein Unternehmen entschieden,  das über ein eigenes Rechenzentrum verfüge. Wenn dies nicht stimmt, liege eine kaufentscheidende Irreführung vor, die zu unterlassen bzw. durch eine entsprechende Aufklärung zu beseitigen sei.

Die Entscheidung des Gerichts

In seinem Urteil vom 03.06.2014 (Az. I-20 U 66/13) verurteilte das OLG Düsseldorf das werbende Unternehmen zur Unterlassung. Die Werbeaussage, auf unternehmenseigenen Servern zu hosten sei irreführend, weil diese so zu verstehen sei,  dass das Unternehmen selbst ein eigenes Rechenzentrum betreibe. Dies war jedoch nicht der Fall, da das Rechenzentrum lediglich von einer – wenngleich 90%-igen – Tochtergesellschaft betrieben wurde. Dies hielt das Gericht jedoch für irrelevant.  Für die Kunden ändere der Konzernzusammenhang und das Beteiligungsverhältnis nichts daran, dass sie selbst keine vertraglichen Ansprüche gegenüber der  im Ausland sitzenden Tochtergesellschaft haben.  Dazu komme, dass eine Tochtergesellschaft bei Verkauf oder Insolvenz sogar der Kontrolle der Mutter entzogen werden könne.

Fazit

Bei Aussagen zum Hostingort ist Vorsicht geboten. Als Hoster sollte diejenige Konzerngesellschaft genannt werden, deren Rechenzentrum verwendet wird. Dies gilt umso mehr, wenn sich das Rechenzentrum im Ausland befindet und dort z.B. weniger strenge Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz gestellt werden.

 

 

 

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