OLG Düsseldorf:

Satireschutz für die schönsten Wanderwege der Wanderhure

Darf der Autor eines Buchs, dass sich unter anderem kritisch mit der wirtschaftlichen Verwertung von Bestsellern auseinandersetzt und in diesem Zusammenhang das Beispiel der bekannten Bestseller der „Wanderhuren-Reihe“ aufgreift, in seinem Buchtitel in ironischer Weise auf den bekannten Titelbestandteil „Wanderhure“ zurückgreifen?

Subbotina Anna / Shutterstock.com
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In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall hatte der Autor sein Buch unter dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ veröffentlicht. Der Verlag der „Wanderhuren-Reihe“ sah darin eine Verletzung ihrer älteren Titelrechte. Die Titel der Reihe seien bekannte geschäftliche Bezeichnungen und als solche selbst dann geschützt, wenn durch die Verwendung keine Verwechslungsgefahr begründet werde. Das Landgericht Düsseldorf gab ihm Recht und untersagte die Verwendung des Titels.

Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 05.08.2014, I-20 U 63/14) wies die Klage ab. Zwar handele es sich bei der Bezeichnung „Wanderhure“ um eine im Inland bekannte Bezeichnung, so dass grundsätzlich der Schutz des Markengesetzes auch dann gegeben sei, wenn keine Verwechslungsgefahr begründet werde.  Die Verwendung sei jedoch nicht rechtswidrig, da sie von der Kunstfreiheit gedeckt sei.

So sei der Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ bereits selbst satirisch, und damit Kunst, weil er bewusst eine ironische Verbindung des Vergnüngens an „schönen Wanderwegen“ zur mittelalterlichen „Wanderhure“ schaffe, und dies auch in Bezug zum Inhalt des Buchs stehe, der sich kritisch mit der wirtschaftlichen Verwertung von Bestsellern auseinandersetzt. In der Abwägung zur grundgesetzlichen Eigentumsgarantie des Titelrechts überwiege daher die Kunstfreiheit. Die Verwendung des Titels sei daher rechtmäßig.

Fazit

Satire ist auch auf kleinstem Raum möglich. Ist der Titel eines Werks, wie z.B. eines Buchs, Films oder Musikstücks originell und setzt sich satirisch mit einem vorbestehenden geschützten Titel auseinander, kann daher trotz der älteren Rechte die Verwendung zulässig sein, insbesondere wenn hiermit auch auf eine kritische Sachauseinandersetzung im Inhalt verwiesen wird.

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