LG Düsseldorf:

Widerrufsrecht bei Sofakauf im Internet?

Das Landgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob ein Verbraucher bei dem Online-Kauf eines Sofas im Internet ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zusteht, wenn er bei der  Bestellung des Möbelstücks die Farbe und den Stoff aus einer Fülle von Varianten aussuchen konnte und die Couch erst daraufhin hergestellt wurde.

Victoria Andreas / Shutterstock.com
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Der Onlineshop bot auf seiner Webseite seinen Kunden die Möglichkeit an,  bei der Bestellung eines Sofas aus insgesamt 578 unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten auszusuchen. Neben verschiedenen Farben und Stoffen war es dem Verbraucher dabei auch möglich, die Anordnung der Couch auszuwählen.

Dies nahm ein Verbraucher wahr und bestellte online ein von diesem nach seinen Wünschen zusammengestelltes Sofa. Kurz nach der Bestellung  widerrief er den Kauf unter Berufung auf sein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht und verlangte vom Online-Händler den bereits bezahlten Kaufpreis zurück.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 12.02.2014 – Az. 23 S 111/13 – das dem Verbraucher in dem vorliegenden Fall kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zustehe.

Das Widerrufsrecht bestehe nicht, da das Fernabsatzgesetz ein solches Recht für Verträge ausschließe, bei denen nicht vorgefertigte Waren bestellt werden, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich sei.

In solchen Fällen sei dem Händler nicht zumutbar, die bestellte Ware wieder zurückzunehmen, da ihm durch die individuelle Kundenauswahl ansonsten ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust drohe. Bei der im vorliegenden Fall angebotenen Fülle der Gestaltungsmöglichkeiten müsse es dem Verbraucher auch ersichtlich sein, dass es sich nicht um Lagerware handele.

Fazit

Bei dem Online-Kauf von individualisierbaren Produkten ist das im Fernabsatz übliche Widerrufsrecht ausgeschlossen, soweit eine Rücknahme der nach Kundenwusch hergestellten Ware für den Verkäufer unzumutbar ist. Im Zweifel sollte man dies mit der Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes vor dem Kauf der Ware klären.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

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