Die moderne Medienlandschaft ermöglicht eine immer aktuellere, ausführlichere und spektakulärere Berichterstattung über bedeutsame Ereignisse oder Personen. Gleichzeitig steigt auch im Kino und TV die Zahl der filmischen Erzählformate, die in der „Grauzone“ zwischen reinem Spielfilm und Dokumentation wahre Ereignisse und reale Personen zum Ausgangspunkt haben. Dies hat, insbesondere wegen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen Personen, rechtliche Risiken zur Folge, die sich bis hin zu einem Verbot des Films auswirken.
Gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Clara Napoli erläuterte Rechtsanwalt Hanns-Martin Kurz am 10.09.2010 bei dieser Veranstaltung der MFG Filmförderung Baden-Württemberg aus der Reihe „Pre-Fixe Tax & Legal“ die zugrundeliegende Thematik und gab mögliche Orientierungspunkte für die stets erforderliche Rechtsgüterabwägung.
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