Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz – ein Anwalt für alle Fälle

Wir haben es alle befürchtet: Ein großer Teil der Rechtsratsuchenden im Grünen Bereich (Gewerblicher Rechtsschutz) weiß nicht, wonach zu suchen ist. Das legen jedenfalls die einschlägigen Auswertungen der Suchbegriffe nahe. So wird in der Regel nach dem Fachanwalt für Markenrecht, dem Fachanwalt für Wettbewerbsrecht, dem Fachanwalt für Werberecht oder sogar dem Fachanwalt für Abmahnungen (aller Art) gefahndet. Diese Fachanwälte existieren nicht – dafür gibt es den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Lichtmeister / Shutterstock.com
Lichtmeister / Shutterstock.com

Das Tätigkeitsgebiet des Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz („grüner Bereich“) ist so umfassend wie das sonst kaum einer Fachanwaltschaft. Hierzu gehören die klassischen gewerblichen Schutzrechte wie Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht und Patentrecht ebenso wie das Wettbewerbsrecht (Werberecht) und in Teilbereichen auch das Urheberrecht, nämlich die vermögensrechtlichen Aspekte. Das Wettbewerbsrecht nimmt dabei eine Sonderrolle ein, weil es (fast) keine gewerblichen Schutzrechte, sondern Verhaltensgebote für Handlungen im Wettbewerb beinhaltet. Nahezu immer geht es im Gewerblichen Rechtsschutz auch um „Abmahnungen“, nämlich die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist damit die erste Wahl für alles, was einem Unternehmen lieb und teuer ist, nämlich das, was seinen Wert ausmacht (Schutzrechte, Marketing etc.).

Regelmäßig spielen die Sachverhalte dabei im Internet als dem heute wohl bestimmenden Medium. In Abgrenzung zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) ist nicht maßgeblich, wo eine Rechtsverletzung begangen bzw. ob diese im weitesten Sinne mit „IT“ zu tun hat, sondern danach, welche Art von Rechten verletzt ist. Schwerpunkt des IT-Rechts sind dagegen weniger Rechtsverletzungen als vielmehr vertragliche Fragen (z.B. Software- und Providerverträge), das Vergaberecht (Ausschreibung von Softwareprojekten) und Problemstellungen die in Zusammenhang mit verwendeten Technologien stehen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend, da das IT-Recht ähnlich umfassend ist wie der Gewerbliche Rechtsschutz.

Der Gewerbliche Rechtsschutz wird auch Grüner Bereich genannt. Dies nicht deshalb, weil die Anwälte besonders umweltfreundlich sind oder arbeiten, sondern weil der Einband des maßgeblichen Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) grün ist. Das ist jedenfalls die gängige Erklärung, wobei ich mich auf weitere via Kommentarfunktion freue.

Soviel für heute und zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz – ein Mann (oder eine Frau) für alle Fälle.

Artikel als PDF speichern

Dr. Markus Wekwerth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
+49 711 41019074