LG München:

Urheberrechtsverletzung von McDonalds durch Webejingle?

Der Komponist der Melodie des McDonalds Werbejingles „Ich liebe es“ verklagte den Weltkonzern auf urheberrechtlichen Schadensersatz, weil dieser seine Komposition nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte, McDonalds diesen aber weltweit veröffentlichte.

Der Komponist war im April 2003 von einer Werbeagentur beauftragt worden, an der Erstellung eines Werbejingles für McDonalds mitzuwirken. Der Songschreiber komponierte einen RAP Song, welcher die weltweit bekannte Werbemelodie „Ich liebe es“ enthielt. Der Komponist erstellte in der Folge ein Hip-Hop-Musik-Layout für McDonalds, wobei er ausdrücklich darauf hinwies, dass die entstehenden Aufnahmen nicht zur Veröffentlichung freigegeben seien. Für seine Komposition erhielt der Komponist € 1.500,00 und zwei Flaschen Champagner.

In der Folgezeit sei die Komposition des Klägers leicht verändert worden. Daraus sei dann die weltweit bekannte Werbemelodie „Ich liebe es“ entstanden. Der Komponist verklagte daraufhin McDonalds auf Schadensersatz und Auskunft. McDonalds wies die Klage mit der Begründung ab,  die geschaffene „Melodiefolge“ sei schon kein schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechts, so dass jegliche Ansprüche ausscheiden.

Entscheidung des Gerichts
Die Richter der 21. Zivilkammer entschieden mit Urteil vom 18.08.2010 – Az. 21 O 177/09 zugunsten des Weltkonzerns. Die Kammer sei der Auffassung, dass die „Melodie“, auf die in der Produktion des Komponisten der Text „McDonalds – Ich liebe es“ gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts darstelle. Es fehle der kurzen Melodieabfolge insoweit die erforderliche schöpferische Höhe. Die streitgegenständliche Melodie bestehe lediglich aus einer Terz und einer Sekunde und sei daher zu simpel, um die erforderliche urheberrechtliche Gestaltungshöhe zu erreichen.

Fazit
Auch wenn Musikstücke grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen, kann dies nicht immer für Ausschnitte aus diesen gefolgert werden. Im vorliegenden Fall war das Landgericht München I der Ansicht, dass der von McDonalds verwendete Ausschnitt für den Werbejingle „Ich liebe es“ aufgrund seiner Kürze keinen Urheberrechtsschutz genießt. In solchen Fällen hätte nur eine anderslautende vertragliche Vereinbarung den Komponisten vor einer freien Verwendung der Fastfood-Kette geschützt.

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Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
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