OLG München:

Richter sprechen der VG Wort viele Millionen Euro zu

Im vorliegenden Rechtsstreit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) kämpft diese um die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Sprachwerken und deren Verwendung in Hochschulen. Insgesamt geht es um wirtschaftliche Interessen im Wert von einigen 100 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht München hatte nun zu entscheiden, in welcher Höhe die Universitäten Lizenzgebühren bezahlen müssen.

Das deutsche Urheberrecht erlaubt es, urheberrechtlich geschützte veröffentlichte Werke oder Teile von Werken sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften für bestimmte Zwecke, Unterrichtsteilnehmern zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen und Hochschulen oder Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung öffentlich zugänglich zu machen. Zulässig ist dies insoweit, als es zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. Für diese Nutzung ist aber eine angemessene Vergütung an die VG Wort zu bezahlen, welche die Gelder nach einem komplizierten Schlüssel an Ihre Mitglieder, die Urheber der Sprachwerke, verteilt.

Die Höhe und Berechnungsgrundlagen dieser Ausgleichszahlungen ist streitig. Diesbezügliche Vertragsverhandlungen zwischen den einzelnen Bundesländern als Träger der Hochschulen und der VG Wort scheiterten, so dass die Verwertungsgesellschaft Klage einreichte. Die Länder streiten für eine niedrigere pauschale Vergütung der Sprachwerke. Die VG Wort verlangt eine höhere nutzungsbezogene Vergütung.

Entscheidung des Gerichts
Das Oberlandesgericht München entschied mit mit Urteil vom 28.03.2011 – Az. 6 WG 12/09 – Pressemitteilung dass die Hochschulen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte auch rückwirkend Gebühren zahlen müssen. Die Nutzung der Texte an Hochschulen müsse dabei entgegen der Meinung der Bundesländer nutzungsbezogen und nicht pauschal vergütet werden.

Die Nutzung der Textwerke für die Vergangenheit werde auf der Basis der künftigen Ergebnisse berechnet. Die Länder müssen daher für die Vergangenheit ab Januar 2008 mindestens die Pauschalsätze in der Höhe von 712.500 Euro pro Semester bezahlen.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Fazit
Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtsangelegenheit endgültig erst in der nächsten Instanz vor den BGH entschieden wird. Bleibt es bei dem Votum der Münchner Richter, kommen auf die Länder und damit auf die Studenten und Steuerzahler erheblich höhere Kosten zu. Die Mitglieder der VG Wort haben dafür aber für ihre urheberrechtlichen Werke höhere und möglicherweise auch angemessenere Vergütungen zu erwarten.

Artikel als PDF speichern

Christopher A. Wolf, MBA

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheber- und Medienrecht
+49 711 41019073

Rechtsgebiete zu dieser News

Themen zu dieser News