US District Court New York:

Google Book Settlement scheitert vor New Yorker Gericht

Google möchte eine universelle digitale Bibliothek im Internet aufbauen. Zu diesem Zweck sollen alle Werke digitalisiert werden. Dabei wurden in der Vergangenheit auch Teile von Werken digitalisiert, ohne das Google die hierfür erforderlichen Rechte hatte. In einer Sammelklage von Verlagen und Autoren wurde ein Vergleich geschlossen, das sogenannte Google Book Settlement. Dieser Vergleich wurde nun von einem US-Gericht aufgehoben.

 In 2009 einigte sich Google mit  amerikanischen Autoren und Verlagen im sogenannten Google Book Settlement über die Verwendung digitalisierter Bücher durch Google, sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Eine übersicht über die wesentlichen Bestandteile findet sich auf irights.info.

Dieser Vergleich wurde nun vom United States District Court for the Southern District of New York abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts ist der Inhalt des Vergleichs zu weit gehend, da er über den Rechtstreit hinausgehe und Google weitgehende Rechte für die Zukunft einräume.

Google würde mit dem Vergleich unter anderem ein Recht erhalten verwaiste Bücher kostenfrei und uneingeschränkt zu verwerten. Eine solche Regelung komme einer gesetzlichen Regelung gleich und sei daher nicht per Vergleich, sondern vom Gesetzgeber zu regeln.

Der Vergleich gestatte Google die Verwertung ganzer Bücher, während Streitgegenstand der Sammelklage nur sogenannte „Snippets“ also kurze Auszüge waren. Dies stelle einen deutlichen weiteren Eingriff in die Rechte der Autoren und Verlage dar, da Google dann ganze Werke verwerte. Google wäre zwar nicht berechtigt die digitalisierten Bücher selbst zu verkaufen, aber den Zugang zu seiner Bibliothek, was im Ergebnis auf das gleiche hinauslaufe.

Der Vergleich würde Google zudem die Kontrolle über die digitalte kommerzielle Verwertung von Millionen Büchern geben. Dabei hätte Google erheblich Vorteile gegenüber der Konkurrenzund bekäme quasi eine Monopolstellung. Die Konkurrenz die sich bislang um den ordnungsgemäßen Rechteerwerb bemüht habe, werde gegenüber Google, die die Werke ohne die Einholung von Rechten digitalisiert hätten, benachteiligt.

Der Vergleich betreffe zudem auch eine Vielzahl an Personen und Unternehmen, die nicht Teil der Sammelklage waren und somit nicht ausreichend am vergleich beteiligt wurden.

Auch greife der Vergleich in nicht akzeptabler Weise in die Urheberrechte Dritter ein, die mit einer Verwertung durch Google nicht einverstanden seien. Diese hätten künftig nur die Möglichkeit zu widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch würden die Rechte als eingeräumt gelten.

Nachdem der Vergleich nun erst einmal vom Tisch ist, darf man gespannt sein, wie sich die Digitalisierung von Büchern durch Google und die damit verbundenen rechtlichen Probleme weiter entwickeln.

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Clemens Pfitzer

Rechtsanwalt . Partner
Fachanwalt für:
Gewerblicher Rechtsschutz
IT-Recht
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