Videoplattformen wie YouTube, wo Nutzer Videos hochladen und veröffentlichen können, sind sehr beliebt im Web 2.0 Zeitalter. Problematisch für Videoplattformen wie YouTube kann es aber sein, wenn rechtswidrige Inhalte, z.B. unter Verletzung von Urheberrechten, hochgeladen werden. Hier stellt sich die Frage, inwieweit YouTube hierfür haftet. Das Landgericht Hamburg hat hierzu eine Entscheidung getroffen.
YouTube ermöglicht Nutzern – auch anonym – Videos auf www.youtube.com hoch zu laden und so zu veröffentlichen. Vor dem Hochladen muss der jeweilige Nutzer einen vorgefertigten Text bestätigen, in dem er versichert, er habe alle erforderlichen Rechte an dem Video.
Ein Rechteinhaber von Musikvideos hielt YouTube für Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform dennoch für verantwortlich und machte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Verbreitung ihm gehörender Videos geltend.
Entscheidung des Gerichts
Das LG Hamburg (Urteil vom 03.09.2010 – Az. 308 O 27/09) verurteilte YouTube zu Unterlassung und Schadensersatz, wie aus einer Pressemitteilung des Landgericht Hamburg hervorgeht.
Nach Auffassung der Hamburger Richter mache sich YouTube von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen. Daraus folgten erhöhte Prüfpflichten im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen YouTube nicht nachgekommen sei. Insbesondere reiche die vorformulierte Versicherung des Nutzers, über die entsprechende Rechte zu verfügen, nicht aus. Diese Erklärung entbinde YouTube nicht von einer überprüfung im Einzelfall, insbesondere, da Nutzer die Möglichkeit haben, die Plattform anonym zu nutzen.
Fazit
Die überprüfung der Rechtmäßigkeit von Inhalten ist für Videoplattformen wie YouTube jedenfalls in ihrer jetzigen Form nur schwer durchführbar. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte die Auffassung des LG Hamburg teilen und wie YouTube & Co. hierauf reagieren.
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