Ist die Verwendung fremder Marken bei Google AdWords eine Markenverletzung oder nicht? Die Richter des OLG Düsseldorf haben dazu eine andere Meinung als die Richter des LG und des OLG Braunschweig.
Auch die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf hatten sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verwendung fremder geschützter Kennzeichen bei Google AdWords eine Markenrechtsverletzung darstellt oder nicht.
Ähnlich wie bereits zuvor das LG Braunschweig (Beschluss vom 27.07.2006 – Az. 9 O 1778/06) und das OLG Braunschweig (Urteil vom 05.12.2006 – Az. 2 W 23/06) vergleichen die Düsseldorfer Richter AdWords mit Meta-Tags. Dabei kommt das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.01.2007 – Az. I-20 U 79/06) jedoch zu einem anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Gerichts scheidet trotz Verwendung fremder Kennzeichen eine Verwechslungsgefahr aus, da die AdWords Anzeigen als solche klar erkennbar und optisch deutlich von den normalen Suchergebnissen abgetrennt sind.
Eine Wettbewerbswidrigkeit des Vorgehens des Anzeigenschalters konnten die Richter ebenfalls nicht erkennen. Insbesondere liege jedenfalls dann kein Fall wettbewerbswidriger Rufausbeutung vor, wenn die Werbeanzeige ersichtlich von einem anderen Anbieter stamme. In diesem Fall fehle es nämlich an einem Imagetransfer von dem geschützten Kennzeichen auf den Anbieter in der AdWord-Anzeige.
Fazit
Die Tatsache, dass das OLG Düsseldorf eine Markenrechtsverletzung bei AdWords grundsätzlich verneint, ist noch kein Grund zur Entwarnung, da die Frage nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt ist und andere Gerichte zu anderen Ergebnissen kommen.
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